Allgemeine Geschäftsbedingungen der RebusFarm GmbH

§ 1 Geltung

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

(3) Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, mit dem Kunden mündliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Vertrag oder diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind unverbindlich.

(2) Der Kunde ist an eine von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, ein. Wenn nicht anders vereinbart, gelten die Preise bei Abholung ab unserem Geschäftssitz in Leverkusen.

(2) Soweit wir bei der Registrierung über unsere Website ein Start- oder Testguthaben einräumen, besteht hierauf nur Anspruch, wenn der Kunde zuvor ein solches nicht bereits in Anspruch genommen hat.

(3) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Hiervon ausgenommen sind Gegenrechte des Kunden aus Gewährleistung.

(4) Jeder Bezahlvorgang ist auf einen maximalen Kaufbetrag von 100.000 Euro begrenzt.

(5) Bereits erworbene RenderPoints dürfen nicht weiterverkauft werden und werden somit auch nicht auf ein anderes Konto übertragen.

§ 4 Studentenrabatte

(1) RebusFarm bietet Vollzeit-Studenten/-innen einen Rabatt von 50% an. Voraussetzung für den Erhalt eines akademischen Rabatts ist die Vorlage einer von der Universität/Hochschule ausgestellten, offiziellen Immatrikulationsbescheinigung. Der Rabatt gilt bis zum Ende des laufenden Semesters und kann nach erneutem Vorlegen einer Bescheinigung verlängert werden. Studentenausweise gelten nicht als offizielle Bescheinigung.

(2) Lehrende Kräfte, Dozenten/-innen und Professoren/-innen sind bei entsprechender Vorlage einer Bescheinigung ebenfalls berechtigt, diesen Rabatt zu erhalten.

(3) Der Studentenrabatt ist ausschließlich für schulische und akademische Projekte zu nutzen. Sollte der Verdacht bestehen, kommerzielle Projekte mit diesem Rabatt zu erstellen, kann er jederzeit abgeschaltet werden. Der Rabatt darf nicht in Verbindung mit Firmenkonten genutzt werden.

(4) RebusFarm behält sich jegliches Recht vor, den Studentenrabatt jederzeit abzuschalten oder den Rabatt bei Verstoß gegen die AGB dauerhaft zu verwehren.

§ 5 Lieferzeit

Sollten wir einen verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf.

§ 6 Verträge über Renderdienstleistungen

(1) Ist das Rendern von Animationen und/oder Bildern Vertragsgegenstand, benötigt der Kunde zur Vertragsdurchführung einen an das Internet angeschlossenen Computer, auf dem das Betriebssystem Windows/Mac, eine rechtswirksam lizenzierte und von uns unterstützte 3D-Software (siehe 'Unterstützte Softwares'), mit welcher die zu rendernden digitalen Daten erstellt wurden, und die 'RebusFarm Software' fehlerfrei installiert sind. Der Kunde ist nach Maßgabe des End User License Agreement (EULA) für die 'RebusFarm Software' berechtigt, die Software 'RebusFarm Software' kostenlos zu nutzen.

(2) Der Erwerb eines Guthabens begründet uns gegenüber einen Anspruch auf Renderdienstleistungen. Der Kunde kann diesen Anspruch geltend machen, indem er nach seiner Registrierung mittels der 'RebusFarm Software' einen Renderauftrag erteilt.

(3) Die Durchführung eines Renderauftrags wird in RenderPoints vergütet, wobei ein RenderPoint einem EUR entspricht. Die Anzahl der für die Durchführung eines Renderauftrags erforderlichen RenderPoints richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität der von dem Kunden eingereichten 3D-Szenen. Der Kunde kann die voraussichtlich benötigten RenderPoints vorab in der Rubrik 'Kostenrechner' oder - genauer - durch das Übersenden von Ausschnitten der 3D-Szene mittels der 'RebusFarm Software' unverbindlich hochrechnen.

(4) Das Renderergebnis sind eine oder mehrere Bilddateien in den Dateiformaten jpg, jpeg, tif, tiff, png, bmp, exr, fxr, hdr, pic, rpf, tga, vda, jcb, vst. Das Renderergebnis wird durch die RebusFarm Software 'RebusFarm Software' in einen vorab durch den Kunden ausgewählten Ordner auf dessen Computer heruntergeladen. Sieben Tage nach Bereitstellung des Renderergebnisses wird dieses unwiderruflich gelöscht (Bereitstellfrist). Ein Herunterladen nach Ablauf der Bereitstellfrist ist nicht möglich, es sei denn, wir vereinbaren mit dem Kunden vor der Erteilung des Renderauftrags etwas anderes.

(5) Der Vertragsschluss und die Vertragsdurchführung bei Verträgen über das Rendern von 3D-Szenen sind im Übrigen in den 'Vertragsinformationen' beschrieben.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Schäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(2) Bei einem Kaufvertrag haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nicht wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware, wenn der Kunde uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Vorbehalt bei Eigentums- und/oder Rechteübertragung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.

(2) Zu übertragende und/oder abzutretende Rechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung auf den Kunden über bzw. werden erst dann an diesen abgetreten.

§ 9 Sprach- und Rechtswahl

(1) Der Vertragsschluss erfolgt in englischer Sprache.

(2) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

§ 10 Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Leverkusen. Dies gilt auch, wenn der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

(2) In allen Fällen sind wir berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.